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   OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04   

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OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04 (https://dejure.org/2005,979)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.2005 - 12 VA 1/04 (https://dejure.org/2005,979)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 12 VA 1/04 (https://dejure.org/2005,979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt; Bestehen eines Anspruch eines Konkurrenten auf Bestellung zum Insolvenzverwalter; Anspruch auf eine proportionale Beteiligung an der Gesamtheit der Bestellungsakte eines Insolvenzgerichts; ...

  • zvi-online.de

    EGGVG §§ 23 ff.; GG Art. 3, 12
    Überprüfung der Insolvenzverwalterbestellung als Justizverwaltungsakt im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 6 InsO, § 56 InsO, § 23 GVGEG, § 24 GVGEG

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § ... 23 Abs. 1; ; EGGVG § 23 Abs. 2; ; EGGVG § 24; ; EGGVG § 24 Abs. 1; ; EGGVG § 28 Abs. 1 Satz 4; ; EGGVG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; InsO § 6; ; InsO § 56; ; InsO § 57; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2405 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1075
  • ZIP 2005, 1283
  • NZI 2005, 453
  • AnwBl 2005, 589
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04
    Der Antragsteller meint, nach Maßgabe des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 - 1 BvR 135/00, 1086/01 (NJW 2004, 2725 ff.) sei nicht nur die Vorauswahl, sondern auch die eigentliche Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung zum Sachverständigen, vorläufigen Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalter justiziabel.

    Sie greift darauf in dem hier interessierenden Zusammenhang auch zurück, soweit es um die Rechtsschutzgewährleistung im Schutzbereich des materiellen Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG geht (BVerfG, NJW 2004, 2725 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings nur entschieden, die Entscheidung im Vorauswahlverfahren sei kein Rechtsprechungsakt und deshalb justiziabel (BVerfG, NJW 2004, 2725 ff.).

    b) Aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich allerdings ein Anspruch des Bewerbers darauf, eine faire Chance auf Bestellung zum Insolvenzverwalter zu erhalten (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2725, 2727).

    Würde ein Bewerber aber nur formal in diese Liste aufgenommen, aber aufgrund sachfremder Erwägungen nie bestellt, so liefe der Rechtsschutz, der in dem wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Bestellung durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 2725 ff.) außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffenen Vorauswahlverfahren gewährleistet werden soll, leer.

    Die Annahme des Insolvenzrichters, er halte die Bestellung zum Insolvenzverwalter nicht für justiziabel, gibt keinen Anlass zu der Besorgnis, dass er das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 12 Abs. 1 GG in der Gewichtung, wie sie jüngst vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 2725 ff.) vorgenommen wurde, nicht beachtet habe oder nicht beachten werde.

    Soweit es um die Frage der Überprüfbarkeit der Bestellungspraxis im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG geht, stimmt der Standpunkt des Insolvenzrichters immerhin mit der Entscheidung des OLG Hamm (ZIP 2005, 269 f.) sowie der bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 (NJW 2004, 2725 ff.) herrschenden Meinung (vgl. Holzer/Kleine-Cosack/Prütting, Die Bestellung des Insolvenzverwalters, S. 8 f. m.w.N.) überein.

  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 15 VA 11/04

    Zur Auswahlentscheidung der Person des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04
    Der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG ist eröffnet (vgl. Holzer/Kleine-Cosack/Prütting, Die Bestellung des Insolvenzverwalters, 2001, S. 55; Wieland, ZIP 2005, 233, 238; a.M. OLG Hamm ZIP 2005, 269 f.; Smid, InsO, 2. Aufl., § 56 Rn. 27).

    Das OLG Hamm hat dagegen angenommen, es liege Rechtsprechungstätigkeit vor (OLG Hamm, ZIP 2005, 269 f. mit abl. Anm. Wieland ebenda und Kleine-Cosack, EWiR 2005, 215 f.).

    In der Literatur wird nun meist die Auffassung vertreten, dass die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG oder der allgemeine Justizgewährungsanspruch aus den Grundrechten in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip auch die Annahme der gerichtlichen Überprüfbarkeit des Insolvenzverwalterbestellung gebiete (Hess/Ruppe, NZI 2004, 641 ff.; Kleine-Cosack, EWiR 2005, 215, 216; Römermann, ZInsO 2004, 937, 940 f.; Wieland, ZIP 2005, 233, 238; 2005, 270, 272).

    Die Bestellung eines anderen Bewerbers ist aus demselben Grund für den Prätendenten nicht mit einer (Konkurrenten-) Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Hamm, ZIP 2005, 269, 270; Frind, ZInsO 2004, 897; Smid, DZWiR 2001, 485, 494; Vallender, NJW 2004, 3614, 3615; a.M. Wieland, ZIP 2005, 270, 272).

    Soweit es um die Frage der Überprüfbarkeit der Bestellungspraxis im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG geht, stimmt der Standpunkt des Insolvenzrichters immerhin mit der Entscheidung des OLG Hamm (ZIP 2005, 269 f.) sowie der bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 (NJW 2004, 2725 ff.) herrschenden Meinung (vgl. Holzer/Kleine-Cosack/Prütting, Die Bestellung des Insolvenzverwalters, S. 8 f. m.w.N.) überein.

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag, wie er im vorliegenden Falle alleine für zulässig erachtet wurde, ist in dem Verfahren, das dem Beschluss des OLG Hamm vom 14. Oktober 2004 -15 VA 11/04 - (NJW 2005, 834 f.) zu Grunde lag, nicht gestellt worden.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04
    Die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes ist danach nicht mehr ausnahmslos auf Rechtsschutz gegen Akte der vollziehenden Gewalt in einem engeren Sinne beschränkt, sondern umfassend angelegt (vgl. Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 401).

    Ob deshalb Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich anders als bisher ausgelegt werden muss, hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen (BVerfGE 107, 395, 404), weil in dem dort verfahrensgegenständlichen Bereich jedenfalls aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch hinreichende Vorgaben für die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes auch gegenüber Recht-sprechungsakten zu entnehmen seien.

    Das gilt namentlich im grundrechtsrelevanten Bereich; denn die Aufgabe des Grundrechtsschutzes obliegt nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zuvörderst den Fachgerichten (BVerfGE 107, 395, 414 ff.).

    In diesen Fällen handeln die Gerichte zwar in voller richterlicher Unabhängigkeit, aber nicht in ihrer typischen Funktion als Instanzen der unbeteiligten Streitentscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395, 406).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    bb) Im vorliegenden Fall kann dem auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützten Interesse der Gläubiger nur dadurch Rechnung getragen werden, dass der Rechtsschutz zugunsten der Bewerber um das Insolvenzverwalteramt unter Ausschluss einer Möglichkeit zur Drittanfechtung der Bestellung wie auch unter Ausschluss vorläufigen Rechtsschutzes gewährt wird (so im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 12 VA 1/04 -, NJW-RR 2005, S. 1075 ; Holzer/Kleine-Cosack/Prütting, Die Bestellung des Insolvenzverwalters, 2001, S. 58 f.; Lüke, in: Kübler/Prütting, Kommentar zur Insolvenzordnung, Stand: Mai 2005, § 56 Rn. 26).

    Da es grundsätzlich mit dem Justizgewährungsanspruch zu vereinbaren ist, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), bleibt insoweit allerdings den Fachgerichten die Prüfung eines im Einzelfall gegebenen Feststellungsinteresses, das sich auch aus dem diskriminierenden Charakter der Entscheidung ergeben kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ), als Zulässigkeitsvoraussetzung überlassen (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O.; Lüke, in: Kübler/Prütting, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 20 VA 9/07

    Zwangsverwalterbestellung: Zulässigkeit eines Auskunftsantrags bezüglich einer in

    Damit besteht für diesen grundsätzlich auch kein Recht auf Begründung der jeweiligen Auswahlentscheidungen (vgl. etwa auch OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Frind, 2. Aufl., § 56 InsO Rz. 32; Jaeger/Gerhardt, InsO, 1. Aufl., § 56 Rz. 72, jeweils für das Insolvenzverfahren und m. w. N.).

    Das Rechtsstaatsprinzip gebietet zur Überzeugung des Senats vor diesem Hintergrund nicht die unbegrenzte Optimierung des gerichtlichen Rechtsschutzes zugunsten des Bewerbers um das Amt eines Zwangsverwalters auch auf Kosten der Verfahrensbeteiligten des streitigen Verfahrens (vgl. dazu OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; vgl. auch Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Frind, a.a.O., § 56 InsO Rz. 32 ff., je für das Insolvenzverfahren).

    Hinzu kommt noch, dass der Antragsteller seinen Antrag auf einen Bestellungszeitraum ab dem Kalenderjahr 2002 bezieht; die aufgeführte verfassungsgerichtliche Ausgestaltung des Rechts des Auswahlverfahrens (für das Insolvenzverfahren) konnte aber von den Gerichten nicht ohne weiteres antizipiert werden (vgl. auch insoweit OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; zu weiteren diesbezüglichen praktischen Problemen und Folgen vgl. auch Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Frind, a.a.O., § 56 InsO Rz. 8a).

  • BGH, 16.05.2007 - IV AR (VZ) 5/07

    Vertretung des Landes Hessen in einem Rechtsstreit betreffend die Aufnahme eines

    b) Es entspricht einhelliger Auffassung, dass der Begriff der Justizbehörde im funktionellen Sinne zu verstehen ist, wenn es darum geht, ob die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen worden ist, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem der in § 23 EGGVG genannten Rechtsgebiete zugewiesen ist (vgl. BGHZ 105, 395, 399; Dresden OLGR 2004, 394; OLG Koblenz ZInsO 2005, 718; SchlHOLG NJW 2005, 1664; OLG Stuttgart ZIP 2006, 342; HansOLG ZInsO 2005, 1170; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZVI 2005, 318; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Hamm Rpfleger 1974, 228; OLG Düsseldorf aaO und ZIP 2006, 2137; Löwe/Rosenberg/Böttcher, StPO 25. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 2; Karlsruher Kommentar zur StPO/Schoreit, 5. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 10 f.; Kissel/Mayer, GVG 4. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 13/14).
  • OLG Stuttgart, 05.12.2005 - 19 VA 4/05

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Aus diesem Gesichtspunkt folgt, dass die Bestellung als exekutiver Akt zu bewerten ist (so auch OLG Koblenz NZI 2005, 453; a.A. OLG Hamm, NZI 2005, 111 sowie OLG Celle NZI 2005, 458).

    Mit dem Beschluss des OLG Koblenz vom 12.05.2005 (NZI 2005, 453) besteht Übereinstimmung.

  • BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1469/05

    Zu den Anforderungen an die Auswahl eines Insolvenzverwalters - kein subjektives

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. H ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Hiddemann, Bahnemann, Kleine-Cosack, Maria-Theresia-Straße 2, 79102 Freiburg - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. Mai 2005 - 12 VA 1/04 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Juli 2006 einstimmig beschlossen:.
  • BGH, 28.06.2012 - IV AR (VZ) 2/12

    Zwangsverwalterbestellung: Fortsetzungsfeststellungsantrag bezüglich der

    Auch in Rechtsprechung und Schrifttum werden derartige nachträgliche Fortsetzungsfeststellungsanträge von übergangenen Prätendenten im Rahmen einer Verwalterbestellung nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG für zulässig erachtet (OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1075, 1079 für einen Insolvenzverwalter; Gaier, ZInsO 2006, 1177, 1182; Frind, ZInsO 2010, 986, 990; Römermann, ZInsO 2010, 667, 669 f.; MünchKomm-ZPO/Rauscher/Pabst aaO Rn. 53, 78).
  • KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17

    Aufnahme in die Vorauswahlliste für die Bestellung zum Insolvenzverwalter:

    Der Rechtsweg gem. §§ 23 ff. EGGVG ist eröffnet, weil es um die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, die von einer Justizbehörde zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts getroffen worden sind (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1075 ff.), geht.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

    Im Anschluss daran entspricht es nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu BGH ZIP 2007, 1379; OLG Düsseldorf ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Köln NZI 2007, 105; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664, und ZIP 2007, 831; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05

    Zwangsverwaltung: Vorauswahlverfahren für die Bestellung zum Zwangsverwalter

    Auch sonst wird das Kriterium der raschen Erreichbarkeit für das Vollstreckungsgericht und für die Beteiligten des Zwangsverwaltungsverfahrens bei der Auswahl unter mehreren Konkurrenten für sachgerecht gehalten (vgl. für die Insolvenzverwalterbestellung Senat, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 12 VA 1/04).
  • OLG Koblenz, 19.11.2015 - 12 VA 2/15

    Bestellung zum Insolvenzverwalter: Zulässigkeit eines Feststellungsantrags auf

    Der Senat hat mit Beschluss vom 12.05.2005 diesen Antrag als unbegründet zurückgewiesen (Az. 12 VA 1/04).

    Der Senat hatte zwar in dem Verfahren 12 VA 1/04 keine Bedenken gegen einen derartigen abstrakten Antrag.

  • OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 VA 2/05

    Aufnahme von Bewerbern in die richterliche Vorauswahl-Liste für die Übertragung

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 3 VA 4/07

    Zur Zuständigkeit für Anträge auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 9/06

    Auswahlverfahren des Gerichtes zur Bestellung eines Insolvenzverwalters

  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10

    Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09

    Zum Eignungsaspekt der persönlichen Aufgabenwahrnehmung des Insolvenzverwalters

  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08

    Insolvenzverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines die Bestellung eines vorläufigen

  • OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08

    Justizverwaltungshandeln: Allgemeiner Feststellungsantrag auf gerichtliche

  • KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05

    Insolvenzverwalterauswahl: Fehlerhafte Ermessensausübung des Insolvenzgerichts

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06

    Auswahl des Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO nach pflichtgemäßm Ermessen

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 VA 2/10

    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der

  • KG, 08.01.2008 - 1 VA 7/07

    Insolvenzverwalterauswahl: Zulässigkeit einer Altersgrenze für die Aufnahme eines

  • AG Göttingen, 20.07.2006 - 74 IK 211/04

    Befugnis zur Ernennung eines anderen Treuhänders als den bisherigen für die

  • KG, 14.01.2008 - 1 VA 8/07

    Altersgrenze für die Aufnahme in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

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